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Fondueplausch / Nachtskifahren

Geniessen Sie einen geselligen Abend bei einem feinen Fondueplausch*, jeweils am Mittwoch-, Donnerstag- und Freitagabend von 18.00 bis 23.00 Uhr (vom 20.12.2023 bis 01.03.2024)in der urigen Brustenegg-Hütte. Besonders gemütlich wird's doch gleich zusammen mit Ihren Liebsten, Ihren Freunden oder den "Arbeitsgspänli".....

.... und wenn dann noch genügend Schnee vorhanden ist, dann erleben Sie am Besten gleich noch das spezielle Nachtski- und Snowboardvergnügen auf unserer hell beleuchteten Skipiste. Sie ist bei guten Schneeverhältnissen von Mittwoch- bis Freitagabend von 19.15 bis 22.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen können Sie die Piste auch exklusiv und ganz allein für Ihre Gruppe reservieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

* Bei Vorreservation auch Raclette möglich.

  • Preis CHF 35.–
  • Fondue einheimisch 200gr p.P.
  • Leistungen bei Nachtskifahren Nachtskifahren inkl.
  • Leistungen ohne Nachtskifahren inkl. Getränke CHF 10.00
  • Alternativprogramm Eisstock, Jassen, Chic-Würfel, u.v.m
  • Höhendifferenz Nachtski 170 m
  • Pisten Flächendeckend beleuchtet
Preise
Nachtskifahren  (und -snowboarden)
Nur Billett
ErwachseneCHF 21.00
Kinder bis 16 JahreCHF 17.00
Nachtskifahren (und -snowboarden)
inkl. Fondueplausch
ErwachseneCHF 35.00
Kinder bis 16 JahreCHF 30.00

Tarifbestimmungen:

  • Alle Fahrausweise, ausser die Punktekarten, sind nicht übertragbar.
  • Missbrauch von Fahrausweisen hat deren sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge.
  • Verlorene Karten und Abonnemente werden nicht ersetzt.
  • Falls die Unternehmung seine Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets oder die Nutzung von Anlagen nicht erbringt, oder teilweise nicht erbringt, und zwar dauerhaft oder nur vorübergehend, hat der Kunde keinerlei Ansprüche (insbesondere keine Rückerstattungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegenüber der Unternehmung). Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder -einstellungen oder Pisten- und Wegsperrungen in folgenden Fällen: - Zufall - höhere Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks - behördliche Anordnungen oder Restriktionen (unter anderem infolge Strommangellage - freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (unter anderem infolge Sparappelen der Behörden wegen Strommangellage) - Pandemie oder Epidemie.
  • Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht und kontrolliert nur die markierten Pisten.
  • Die Pisten sind beidseitig markiert.

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